Seit 2014 reduzierte die Rate der Versicherungspr»amien f»ur Zahler von den Selbst»andigen, die einzelnen Unternehmer, Rechtsanw»alte, Notare, den Kopf des Bauern(Farm), und andere Personen, die Pr»amien zu zahlen in eine feste Gr»osse sind. Wie der Pressedienst des Amtes der Pensionskasse der Russischen F»oderation in der Region Primorje, 23. Juli, haben 2013 wurden «Anderungen der Gesetze erlassen «»uber die obligatorische Rentenversicherung in der Russischen F»oderation» und «»Uber die Versicherungspr»amien an die Pensionskasse der Russischen F»oderation, der Sozialversicherungsanstalt der Russischen F»oderation, der Bundesrepublik Health Insurance Fund «seit 2014 die H»ohe der Versicherungsbeitr»age f»ur die gesetzliche Rentenversicherung f»ur Selbst»andige, deren Einkommen Betrag f»ur die Abrechnungsperiode nicht mehr als 300 Tausend Rubel, nicht auf der Grundlage der beiden, die beide im Jahr 2013 berechnet werden, und ein Mindestlohn. F»ur diejenigen, deren Einkommen «uber dem Wert von 300 Tausend Rubel, wird die H»ohe der Pr»amie auf der Grundlage eines Mindestlohns plus 1% des Betrags «uber den Wert des eigentlichen Besitzer des Einkommens w»ahrend des Abrechnungszeitraums erhalten berechnet werden. Die Summe der Pr»amien k»onnen nicht «uberdimensioniert, ermittelt auf der Basis von acht-fachen des Mindestlohns. Auch «Anderungen in den Bedingungen f»ur die Zahlung der Pr»amien Selbst»andige. Versicherungsbeitr»age f»ur die obligatorische Rentenversicherung erhalten einen Festbetrag von Selbst»andigkeit bis zum 31. Dezember Abrechnungszeitraum ab 1. Januar 2014 gezahlt werden, unabh»angig vom Einkommen. Wenn der Schuldner von Versicherungspr»amien unter samozyanyatogo Bev»olkerung Gr»osse des Einkommens f»ur den aktuellen Zeitraum von mehr als 300 Tausend Rubel, oder 1% des Betrags «uber den Wert des eigentlichen Besitzer der Eink»unfte w»ahrend des Abrechnungszeitraums, ist er verpflichtet, vor dem 1. April des dem Berichtsjahr folgenden Jahres zu zahlen. So Vertretern der Selbstst»andigen(mit Ausnahme von den K»opfen der Bauern(Bauern-)Wirtschaft)werden weiterhin von der Anmeldepflicht ausgenommen an die Pensionskasse. Allerdings, wenn der Versicherte nicht berichten p»unktlich auf ihr Einkommen f»ur den Berichtszeitraum an den Fiskus, werden die Versicherungsbeitr»age f»ur die gesetzliche Rentenversicherung an die Beh»orden seines FIU in die H»ohe auf der Grundlage von acht Mal den Mindestlohn bestimmt sind kostenfrei. FIU-Abteilung des Primorje erinnert daran, dass die H»ohe der obligatorischen Zahlungen an das System der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2013 f»ur Selbstst»andige auf der Grundlage der beiden Mindestl»ohne berechnet. Ab 1. Januar 2013 ist der Mindestlohn auf 5205 Rubel festgelegt. Somit ist die Menge an Pr»amien f»ur Selbst»andige Bev»olkerung bezahlt werden heute: — die obligatorische Rentenversicherung 5205 Rubel x 2 x 26% x 12 = 324792 Rubel im Jahr, oder 27066 Rubel im Monat — f»ur die obligatorische Krankenversicherung 5205 Rubel x 51% x 12 = 318546 Rubel im Jahr oder 26546 pro Monat. Um Verzugszinsen und Strafen auf Versicherungspr»amien zu vermeiden, Selbst»andige ist es empfehlenswert, Versicherungspr»amien f»ur das Jahr 2013 bis zum 31. Dezember dieses Jahres zu zahlen. Die Zahlung kann sowohl eine und mehrere Betr»age f»ur das Jahr vorgenommen werden.