Das Gesetz ist auf die Verbesserung der Gesetzgebung der Russischen F»oderation in Bezug auf die Errichtung der Warnung und Information der «Offentlichkeit «uber die Gefahren bei der Bedrohung oder Auftreten von Notsituationen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen abzielen. Bundesgesetz stellt die Definitionen von «Benachrichtigung der «Offentlichkeit «uber Notf»alle», «Information der «Offentlichkeit «uber Notsituationen», «integriertes System der Notfall «offentliche Warnung «uber die Gefahr oder das Auftreten von Notf»allen», «Bereich Notfall-Alarmierung der Bev»olkerung.» Neben etablierten Grenzen der Zonen von Notfallsituationen und in Notf»allen «offentliche Warnung Zonen von der bevollm»achtigten f»oderalen Exekutive ist f»ur die Festlegung der Anforderungen f»ur die Errichtung und den Betrieb von Warnung und Information der «Offentlichkeit bestimmt, machte die entsprechenden «Anderungen der Befugnisse der Staatsmacht der Subjekte der Russischen F»oderation, die kommunale Selbstverwaltung in dem Teil «uber die Errichtung von Fr»uhwarnsystemen und Sensibilisierung der «Offentlichkeit, unterst»utzt den Betrieb, die Entwicklung und halten Sie sie in st»andiger Bereitschaft. Das Gesetz verlangt, dass alle Medien, die «Offentlichkeit «uber Notf»alle und von Menschen verursachten Katastrophen zu benachrichtigen, ist es beabsichtigt, «Koh»arenz und, als Folge, eine h»ohere Effizienz in den Aktionen der Rettungsdienste, Gemeinden und Organisationen.» Insbesondere verdeutlicht es die Befugnisse der Organe der Staatsmacht der Subjekte der Russischen F»oderation und der lokalen Beh»orden im Bereich der Bev»olkerung und Gebiete, aus Notsituationen. Das Gesetz sieht das Recht der Beh»orden, vorrangig Nutzung von Telekommunikationsnetzen und Einrichtungen, Aussetzung oder Einschr»ankung ihrer Verwendung nicht nur in Notf»allen, sondern auch f»ur die Gefahr solcher. Bundesgesetz verabschiedet von der Staatsduma am 18. Juni 2013 genehmigt durch den F»oderationsrat am 26. Juni 2013. Bundesgesetz «andert das f»oderale Gesetz «»Uber die Massenmedien», das f»oderale Gesetz «»Uber den Schutz der Bev»olkerung und Gebiete, aus Notsituationen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen» f»oderale Gesetz «»Uber den «offentlichen Dienst» und das f»oderale Gesetz «»Uber Telekommunikation».